Grafische Darstellung eines Einfamilienhauses mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Im Himmel darüber sind die vier Säulen der Photovoltaik-Förderung als Symbole dargestellt: Zuschüsse, Förderkredite, Steuervorteile und Einspeisevergütung.

17.10.2025 | 0 Kommentare

geschrieben von Jonas Herrmann

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Photovoltaik Förderung 2026: Zuschüsse, Kredite, Steuervorteile und Einspeisevergütung

Wer 2026 in eine Photovoltaikanlage investiert, bewegt sich in einem der attraktivsten Förderumfelder der vergangenen Jahre – auch wenn die Landschaft aus Zuschüssen, Krediten, Steuervorteilen und Einspeisevergütung auf den ersten Blick unübersichtlich wirkt. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick, welche Photovoltaik-Förderung Ihnen offensteht, wie Sie diese korrekt beantragen und welche Kombination aus Zuschuss, Kredit, Steuerentlastung und Einspeisevergütung sich für Ihre PV-Anlage wirklich lohnt.

Die wichtigste Nachricht vorweg: Ja, Photovoltaikanlagen werden auch 2026 gefördert. Der größte Hebel ist heute jedoch nicht mehr der klassische Direktzuschuss, sondern das Zusammenspiel aus steuerlicher Entlastung, der über 20 Jahre garantierten EEG-Einspeisevergütung und einer zinsgünstigen Finanzierung über die KfW. Regionale Zuschüsse von Bundesländern und Kommunen ergänzen dieses Fundament – abhängig von Ihrem Standort. Als Ihr Partner rund um Solarstrom begleiten wir Sie dabei aus einer Hand: von der Beratung über die Planung bis zur Montage, damit Sie kein Förderpotenzial verschenken.

Das Wichtigste zur Photovoltaik-Förderung in Deutschland

Die Förderung von Photovoltaik in Deutschland ruht auf vier Säulen: der Bundesförderung über Steuervorteile, der EEG-Einspeisevergütung, den Förderkrediten der KfW sowie regionalen Zuschüssen von Ländern und Kommunen. Bevor Sie eine PV-Anlage kaufen, sollten Sie alle vier prüfen – denn erst ihre sinnvolle Kombination macht Ihre Sonnenenergie maximal wirtschaftlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nullsteuersatz: 0 % Mehrwertsteuer auf Kauf, Lieferung und Montage der PV-Anlage inklusive Batteriespeicher.
  • Einkommensteuerbefreiung: Einnahmen aus kleineren Anlagen bis 30 kWp sind steuerfrei.
  • EEG-Einspeisevergütung: staatlich garantiert über 20 Jahre für eingespeisten Solarstrom.
  • KfW-Kredit 270: zinsgünstige Finanzierung von Anlage, Speicher und Installation über die Hausbank.
  • Regionale Zuschüsse: Direktzuschüsse von Ländern und Kommunen – stark ortsabhängig und budgetbegrenzt.

Wie hoch die staatliche Förderung für Ihre Photovoltaikanlage ausfällt, lässt sich nicht pauschal beziffern – sie hängt von Anlagengröße, Eigenverbrauch, Standort und Finanzierung ab. Den größten finanziellen Vorteil bringt aktuell die Steuerentlastung: Allein der Nullsteuersatz spart Ihnen die sonst fälligen 19 % Umsatzsteuer auf die gesamte Investition.

Welche Förderarten gibt es für Photovoltaik 2026?

Grundsätzlich unterscheidet man vier Arten von Förderung: Steuervorteile, laufende Einspeisevergütung, Förderkredite und Direktzuschüsse. Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Förderprogramme und Fördermittel für Photovoltaik 2026 gegenüber.

Förderart Förderart Nutzen für Sie

Nullsteuersatz (0 % MwSt.)

Bund / Finanzamt

Umsatzsteuerbefreiung auf Anlage, Montage und Speicher

Einkommensteuerbefreiung

Bund / Finanzamt

Steuerfreie Einnahmen bei Anlagen bis 30 kWp

EEG-Einspeisevergütung

Netzbetreiber (EEG)

Garantierte Vergütung über 20 Jahre je kWh

KfW-Kredit 270

KfW über Hausbank

Zinsgünstiges Darlehen für die gesamte Anlage

Regionale Zuschüsse

Bundesländer / Kommunen

Direkte Zuschüsse – abhängig vom Wohnort

BAFA-Energieberatung

BAFA

Zuschuss zu unabhängiger Beratung (ergänzend)

Auf Bundesebene sind der Nullsteuersatz, die Einkommensteuerbefreiung, die EEG-Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270 die tragenden Programme. Sie stehen bundesweit einheitlich zur Verfügung und bilden das Grundgerüst nahezu jeder Förderung.

Welche Förderarten lassen sich kombinieren?

Viele Förderungen lassen sich kombinieren – aber nicht beliebig. Steuervorteile und EEG-Einspeisevergütung gelten automatisch und schließen andere Förderungen nicht aus. Ein KfW-Kredit lässt sich in der Regel mit der Einspeisevergütung verbinden. Vorsicht ist jedoch bei Zuschüssen geboten: Hier greifen häufig sogenannte Kumulierungsverbote. Ein Kumulierungsverbot schließt aus, dass Sie für dieselbe Investition gleichzeitig mehrere Zuschüsse oder einen geförderten Kredit und einen Direktzuschuss erhalten. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die Förderbedingungen jedes Programms genau – wir übernehmen diese Abstimmung für Sie und stellen die förderrechtlich zulässige Kombination sicher.

Wie finden Sie passende Förderprogramme für Photovoltaik?

Beginnen Sie immer mit den bundesweiten Programmen, da diese jeder Anlage offenstehen. Prüfen Sie anschließend die Angebote Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune. Für regionale Zuschüsse lohnt der Blick in die Förderdatenbanken der Länder sowie auf die Seiten Ihrer Stadt oder Gemeinde. Da sich Budgets und Konditionen häufig ändern, empfehlen wir eine aktuelle Prüfung vor jeder Kaufentscheidung – als Komplettanbieter behalten wir die relevanten Förderprogramme für Sie im Blick.

Welche steuerlichen Vorteile gelten für PV-Anlagen?

Die steuerliche Entlastung ist die wichtigste und zugleich unkomplizierteste Photovoltaik-Förderung, denn sie wirkt automatisch – ohne gesonderten Förderantrag. Zwei Regelungen greifen ineinander: der Nullsteuersatz bei Kauf und Montage sowie die Einkommensteuerbefreiung auf die Einnahmen. Anders als bei Zuschüssen müssen Sie hier nichts beantragen; die Vorteile ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz.

Wie funktioniert der 0-%-Mehrwertsteuer-Vorteil im Detail?

Seit 2023 gilt für viele private Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz: Auf Kauf, Lieferung und Montage der Anlage fällt keine Mehrwertsteuer an. Die 0 % Mehrwertsteuer erstreckt sich auch auf die wesentlichen Komponenten wie Solarmodule, Wechselrichter und den Batteriespeicher. Statt der sonst üblichen 19 % Umsatzsteuer zahlen Sie also den reinen Nettopreis – das ist derzeit der größte einzelne finanzielle Vorteil bei PV-Anlagen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Photovoltaik nicht mit einem Zuschuss, sondern mit einem zinsgünstigen Förderkredit. Wichtig ist die Abgrenzung: Ein KfW-Kredit muss zurückgezahlt werden, verschafft Ihnen aber deutlich bessere Konditionen als ein klassischer Bankkredit. Er eignet sich für alle, die ihre PV-Anlage finanzieren möchten, statt sie vollständig aus Eigenmitteln zu bezahlen.

KfW-Kredit 270: Für wen eignet sich der Förderkredit?

Der KfW-Kredit 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) finanziert die Photovoltaikanlage, den Stromspeicher sowie die Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Antragstellung läuft nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Je nach Variante sind Laufzeiten zwischen 5 und 30 Jahren möglich. Da die Zinskonditionen schwanken, lohnt sich ein Vergleich mit einem normalen Bankkredit.

Wichtig: Antrag vor Vorhabenbeginn
Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung des Handwerkers und vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Wer den Kaufvertrag unterschreibt oder mit der Montage beginnt, bevor der Antrag bewilligt ist, verliert den Förderanspruch. Diese Reihenfolge gilt für nahezu alle Kredite und Zuschüsse – planen Sie die Antragstellung deshalb frühzeitig ein.

Welche Programme sind ausgeschöpft oder nur ergänzend relevant?

Nicht jedes bekannte Programm ist noch verfügbar. Das frühere KfW-Programm 442 („Solarstrom für Elektroautos“) ist ausgeschöpft und wird nicht neu aufgelegt. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es seit 2023 in der Regel keine direkte PV-Förderung mehr, da Photovoltaik dort nicht mehr als förderfähige Einzelmaßnahme zählt. Ergänzend relevant bleibt die geförderte Energieberatung des BAFA: Sie bezuschusst rund 50 % der Beratungskosten mit bis zu 650 Euro und hilft, Anlage und Fördermix von Anfang an richtig zu planen.

Welche regionalen Zuschüsse gibt es in Bundesländern und Kommunen?

Neben der Bundesförderung bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Zuschüsse an. Diese sind eine wertvolle Ergänzung, aber stark ortsabhängig: Ob Sie profitieren, hängt von Ihrem Wohnort ab, und die Budgets sind oft begrenzt. Es lohnt sich daher, frühzeitig lokal zu prüfen, welche Direktzuschüsse verfügbar sind.

Beispiele für Landesförderungen: Berlin, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Sachsen

Einige Bundesländer betreiben eigene Photovoltaik-Förderprogramme. Berlin fördert mit dem Programm SolarPLUS unter anderem Batteriespeicher, Gründach-Photovoltaik und besondere Anlagentypen. Baden-Württemberg unterstützt Investitionen häufig über zinsgünstige Förderdarlehen. Auch Bremen, Hamburg und Sachsen bieten je nach Haushaltslage Programme für PV-Anlagen und Speicher an. Diese Beispiele zeigen: Verfügbarkeit, Budget und Voraussetzungen unterscheiden sich stark und werden regelmäßig angepasst – eine aktuelle Prüfung vor dem Kauf ist unerlässlich.

Kommunale Förderung für Balkonkraftwerke, Speicher und PV-Anlagen

Auf kommunaler Ebene fördern zahlreiche Städte und Gemeinden Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke bis 800 Watt Einspeiseleistung), Batteriespeicher oder Dachanlagen mit direkten Zuschüssen. Gerade für kleine Balkonkraftwerke gibt es vielerorts unkomplizierte Programme. Da die Fördertöpfe meist eng begrenzt sind, gilt hier besonders: Wer früh beantragt, hat die besseren Chancen. Ein Anruf bei Ihrer Stadt oder ein Blick auf die kommunale Website verschafft schnell Klarheit.

Wer kann eine Photovoltaik-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle, die eine Photovoltaikanlage errichten und betreiben – vom privaten Eigenheimbesitzer über Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bis hin zu Gewerbebetrieben. Eigentümer haben den einfachsten Zugang, da sie frei über ihr Dach verfügen. Für eine WEG ist in der Regel ein gemeinschaftlicher Beschluss erforderlich.

Auch Mieter und Pächter können profitieren: Mieter setzen häufig auf Balkonkraftwerke, für die es eigene kommunale Zuschüsse gibt, oder auf Mieterstrommodelle in Abstimmung mit dem Eigentümer. Pächter benötigen für eine Dachanlage die Zustimmung des Eigentümers, können dann aber ebenfalls Förderungen und die Einspeisevergütung nutzen. Welche Konstellation für Sie infrage kommt, klären wir gemeinsam im Rahmen der Beratung.

Welche technischen Voraussetzungen muss die PV-Anlage erfüllen?

Ob sich eine Photovoltaikanlage lohnt und förderfähig ist, entscheidet sich schon bei der Planung. Wichtig sind vor allem die Dachausrichtung, die Dachneigung und mögliche Verschattung. Ideal ist ein nach Süden ausgerichtetes Dach; Ost-West-Ausrichtungen liefern etwas geringere, dafür gleichmäßiger über den Tag verteilte Erträge. Als optimaler Neigungswinkel gelten 30 bis 45 Grad. Verschattung durch Bäume, Nachbargebäude oder Schornsteine sollte möglichst vermieden oder in der Planung berücksichtigt werden, da schon Teilverschattung den Ertrag deutlich mindern kann.

Fachbetriebspflicht: Warum die Montage durch Fachbetriebe zählt

Fördergeber verlangen für die Bewilligung in der Regel eine fachgerechte, oft zertifizierte Planung und Montage durch anerkannte Fachbetriebe. Das dient Ihrer Sicherheit und ist Voraussetzung dafür, dass die Anlage die technischen Anschlussbedingungen erfüllt und die Förderung nicht gefährdet. Wir übernehmen Planung, Montage und alle nötigen Elektroarbeiten mit eigenem Fachpersonal – für einen rechtssicheren, förderfähigen Betrieb.

Wie groß sollte eine PV-Anlage sein?

Die passende Anlagengröße richtet sich nach Dachfläche und Stromverbrauch. Als Faustregel benötigt eine Anlage mit 10 kWp – eine typische Größe für Einfamilienhäuser – rund 50 bis 60 Quadratmeter Dachfläche und etwa 20 bis 25 Solarmodule. Zu einer vollständigen Photovoltaikanlage gehören neben den Photovoltaik-Modulen der Wechselrichter (er wandelt Gleichstrom in nutzbaren Wechselstrom um), das Montagesystem, häufig ein Stromspeicher sowie die Zähler- und Anschlusstechnik. Wir dimensionieren die Anlage so, dass sie zu Ihrem Verbrauch und Ihren Ausbauplänen – etwa für Wärmepumpe oder Wallbox – passt.

Was kostet eine PV-Anlage nach Förderung und wann lohnt sie sich?

Die Kosten einer Photovoltaikanlage hängen von Größe, Komponenten und Montageaufwand ab. Eine schlüsselfertige 10-kWp-Anlage mit Batteriespeicher und Montage liegt derzeit je nach Ausstattung meist im mittleren fünfstelligen Bereich. Dank Nullsteuersatz entfällt die Umsatzsteuer, was die Investition spürbar senkt. Die folgende Beispielrechnung zeigt das Prinzip.

Beispielrechnung: 10-kWp-Anlage mit Speicher

  • Investition inkl. Speicher und Montage: dank 0 % Mehrwertsteuer rund 19 % günstiger als früher.
  • Einkommensteuer: Einnahmen steuerfrei (Anlage unter 30 kWp).
  • Laufende Vergütung: Überschussstrom mit garantierter Einspeisevergütung über 20 Jahre.
  • Größter Hebel: hoher Eigenverbrauch senkt den teuren Netzstrombezug am stärksten.
  • Zusatzkosten beachten: Netzanschluss und ein intelligentes Messsystem kommen hinzu.

Hinweis: Die tatsächliche Amortisation hängt von Strompreis, Eigenverbrauchsquote und Finanzierung ab. Gern erstellen wir Ihnen eine individuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Ein Punkt wird bei der Kostenplanung oft übersehen: der gesetzlich vorgeschriebene Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Diese Messsystemkosten fallen je nach Anlagengröße und Netzbetreiber an und sollten vorab geklärt werden, damit die Gesamtkalkulation stimmt. Wirtschaftlich rechnet sich eine Photovoltaikanlage in der Regel schon deshalb, weil sie über 20 bis 25 Jahre stabile, weitgehend kalkulierbare Stromkosten liefert – auch bei steigenden Strompreisen. Selbst bei geringerem Eigenverbrauch lohnt sich die Anlage durch die garantierte Einspeisevergütung, wenn auch mit längerer Amortisationszeit.

Wie erhöht Eigenverbrauch die Wirtschaftlichkeit?

Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto wirtschaftlicher wird Ihre Anlage. Ein Stromspeicher verschiebt überschüssigen Tagesstrom in die Abendstunden und hebt die Eigenverbrauchsquote deutlich an. Eine Wärmepumpe nutzt Solarstrom für Heizung und Warmwasser, eine Ladestation (Wallbox) für Ihr Elektroauto. Diese Kombination aus PV-Anlage, Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox ist der wirksamste Hebel für mehr Unabhängigkeit. Auch im Winter erzeugt eine 10-kWp-Anlage an klaren Tagen noch nutzbaren Strom, wenn auch deutlich weniger als im Sommer – ein Speicher hilft, diese Erträge optimal auszuschöpfen.

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Wir bündeln alle nötigen Fachkenntnisse aus einer Quelle: Beratung, Planung und Montage von Komplettsystemen mit PV-Anlage, Stromspeicher, Wärmepumpe, Wallbox und allen erforderlichen Elektroarbeiten – für Privat und Gewerbe. Dabei setzen wir ausschließlich auf namhafte Hersteller und begleiten Sie optimal auf dem Weg zu Ihrer Energie-Unabhängigkeit. Auch die Fördermittelabstimmung und die korrekte Anmeldung übernehmen wir für Sie.

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Wie läuft Antragstellung, Anmeldung und Auszahlung ab?

Der Weg von der Förderung bis zur ersten Auszahlung folgt einer klaren Reihenfolge. Für Förderkredite und Zuschüsse benötigen Sie in der Regel ein Angebot beziehungsweise einen Kostenvoranschlag, technische Angaben zur geplanten Anlage sowie die Antragsunterlagen des jeweiligen Förderprogramms. Die Reihenfolge ist entscheidend: erst beantragen, dann beauftragen.

Warnhinweis: Diese Reihenfolge unbedingt einhalten

  • Zuerst der Antrag: Förderkredit oder Zuschuss vor Vorhabenbeginn beantragen – eine Nachbeantragung ist bei bereits begonnenen Vorhaben meist ausgeschlossen.
  • Netzverträglichkeit prüfen lassen: vor der Installation muss der Netzbetreiber prüfen, ob das lokale Stromnetz die Einspeisung aufnehmen kann.
  • Registrierung nicht vergessen: die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht.

Nach der Installation melden Sie die Anlage beim Netzbetreiber an. Dieser prüft die Netzverträglichkeit und schließt die Anlage an. Erst danach beginnt die Auszahlung der Einspeisevergütung. Wir übernehmen die technische Anmeldung und stimmen alle Schritte mit dem Netzbetreiber ab, damit Ihre Anlage rechtssicher und ohne Verzögerung ans Netz geht.

Welche Rolle spielen Netzbetreiber und Marktstammdatenregister?

Zwei Meldepflichten sind für den rechtssicheren Betrieb entscheidend. Erstens die Anmeldung beim Netzbetreiber: Sie ist Voraussetzung für den Netzanschluss und die Auszahlung der EEG-Einspeisevergütung. Zweitens die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die innerhalb einer festen Frist nach Inbetriebnahme erfolgen muss. Fehlt diese Registrierung, kann die gesetzliche Einspeisevergütung einbehalten werden – ein vermeidbarer, aber teurer Fehler. Beide Schritte gehören für uns zum Standardablauf jeder Installation.

Fazit: Welche Photovoltaik-Förderung ist 2026 am wichtigsten?

Prüfen Sie die Förderungen in einer klaren Reihenfolge. An erster Stelle steht die Steuerentlastung: Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung wirken automatisch und bringen den größten finanziellen Vorteil. Danach folgt die EEG-Einspeisevergütung, die Ihren Überschussstrom 20 Jahre lang garantiert vergütet. Als dritten Schritt prüfen Sie den KfW-Kredit 270, wenn Sie die Anlage finanzieren möchten. Zuletzt lohnt der Blick auf regionale Zuschüsse Ihres Landes und Ihrer Kommune.

Für private Haushalte ist die wirtschaftlich stärkste Kombination klar: eine steuerbefreite PV-Anlage mit hohem Eigenverbrauch, ergänzt durch Batteriespeicher, Wärmepumpe und Wallbox – finanziert über einen zinsgünstigen KfW-Kredit und abgesichert durch die garantierte Einspeisevergütung. So holen Sie das Maximum aus Ihrer Sonnenenergie und machen einen großen Schritt in Richtung Energie-Unabhängigkeit.

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Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung (FAQ)

Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es 2026 in Deutschland?

Bundesweit wichtig sind der Nullsteuersatz (0 % Mehrwertsteuer), die Einkommensteuerbefreiung für kleinere Anlagen, die EEG-Einspeisevergütung und der KfW-Kredit 270. Zusätzlich können regionale Zuschüsse von Bundesländern, Städten und Gemeinden infrage kommen. Das frühere KfW-Programm 442 ist ausgeschöpft; über die BEG gibt es seit 2023 in der Regel keine direkte PV-Förderung mehr.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026?

Für Anlagen bis 10 kWp gelten vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 rund 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Bei 10 bis 40 kWp sind es 6,73 bzw. 10,35 ct/kWh, bei 40 bis 100 kWp 5,50 bzw. 10,35 ct/kWh. Die Vergütung bleibt nach Inbetriebnahme 20 Jahre konstant, sinkt für neue Anlagen aber halbjährlich um rund 1 %.

Welche steuerlichen Vorteile gelten für PV-Anlagen und Stromspeicher?

Für viele private PV-Anlagen gilt der Nullsteuersatz: Kauf, Lieferung, Montage, wichtige Komponenten und der Batteriespeicher sind von der 19-%-Umsatzsteuer befreit. Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind einkommensteuerfrei; die Erträge müssen dann in der Regel nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

Gibt es regionale Zuschüsse für Photovoltaik, Speicher oder Balkonkraftwerke?

Ja, aber sie sind stark vom Wohnort abhängig. Einige Länder und Kommunen fördern PV-Anlagen, Batteriespeicher, Gründach-PV oder Balkonkraftwerke. Beispiele sind Berlin SolarPLUS, Förderdarlehen in Baden-Württemberg sowie Programme in Bremen, Hamburg oder Sachsen und kommunale Zuschüsse für Steckersolargeräte. Budgets und Voraussetzungen ändern sich häufig und sollten vor dem Kauf geprüft werden.

Wie funktioniert der KfW-Kredit 270 für Photovoltaik?

Der KfW-Kredit 270 finanziert PV-Anlage, Speicher sowie die Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Mögliche Laufzeiten liegen je nach Variante zwischen 5 und 30 Jahren; ein Vergleich mit normalen Bankkrediten ist sinnvoll.

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